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Funktionsweise Beim Anlagen- (oder Liefer-)Contracting errichtet der Contractor eine energietechnische Anlage auf seine Rechnung beim Kunden und schließt mit diesem einen längerfristigen Vertrag über die Lieferung von Wärme, Dampf, Kälte, Druckluft, Strom etc. zu einem vereinbarten Preis ab.
Kosten Dieser Preis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dem Messpreis und beinhaltet die Kosten für die bezogene Nutzenergie, alle Serviceleistungen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Betriebsmitteleinkauf, Notdienst, etc.) und die Investitionen des Contractors.
Die Energiekosten werden vertraglich fixiert und über statische Indices der Preisentwicklung angepasst (Ölpreis, Lohn- und Instandhaltungsindices). Je nach Finanzierungsmodell steht die Anlage entweder im Eigentum des Contractors oder eines Leasinggebers. Nach Ende des Vertrages geht die Anlage - wenn nicht anders vereinbart - ins Eigentum des Kunden über.
Nutzen Der Contractor trägt somit das technische und wirtschaftliche Risiko. Ziel des Anlagen-Contracting ist es, den Kunden in Fragen der Energieversorgung zu entlasten, damit sich dieser auf seine Kernkompetenzen konzentrieren kann.
Auch Anlagen-Contracting-Verträge können Garantieelemente enthalten, wie z.B. bezüglich - Versorgungssicherheit und Stördienst oder
- des Ertrags von Anlagen aus Erneuerbarer Energie.
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