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Wohnungswirtschaft -> Contracting für die Wohnungswirtschaft
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Viele Wohngebäude stammen aus der Nachkriegsperiode (v.a. 1950 - 1980) und sind in einem zunehmend schlechten Erhaltungszustand - energetisch wie auch baulich. Sinkende Wohnqualität ist die logische Folge. Der Wert der Liegenschaft wird gemindert, es kommt zu höheren Leerstandsraten und die Wohnumgebung verliert an Attraktivität. Umfassende Sanierungen können diesem Trend entgegengewirken. Sanierungen werden oft nicht optimal ausgeführt und wesentliche Einsparungs- und Verbesserungspotenziale daher nicht genutzt. Gründe dafür sind
Die BewohnerInnen kommen dadurch einerseits nicht in den Genuss der angestrebten Komfortverbesserung, gleichzeitig werden sie für die Gebäudesanierung zur Kassa gebeten. Voraussetzungen Rechtliche Rahmenbedingungen Auf der wohnrechtlichen Seite sind je nach Gebäudetyp unterschiedliche Bestimmungen zu beachten. Die Finanzierbarkeit von Gebäudesanierungen hängt im wesentlichen davon ab. Zu unterscheiden sind:
Unabhängig vom Gebäudetyp kommen Bestimmungen des Wohnrechts, Bauordnungen und Regelungen der Wohnbauförderung zur Anwendung. Während das Wohnrecht Bundessache ist, können sich Bauordnungen und Wohnbauförderungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Da es hier keine österreichweit gültigen Regelungen gibt, müssen Contracting-Projekte konkret auf die jeweilige Rechtslage abgestimmt werden. Unterstützung bei Vorbereitung, Ausschreibung, Bestbieterermittlung und Vergabe erhalten Sie bei Energieberatungen und JuristInnen. |
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